Pflichtfortbildung Praxisanleiter*in

Pflege ist dynamisch, denn sie unterliegt einem steten Wissenszuwachs. Neuste Erkenntnisse der Wissenschaft verschiedenster Disziplinen wirken sich stets auf die Arbeit in der Pflege aus. Damit die dafür benötigte Flexibilität in der Pflegepraxis wie in der Ausbildung gewährleistet werden kann, sieht seit dem 01.01.2020 der §4 Abs. 3, PflAPrV vor, dass anerkannte Praxisanleiter*innen mit Inkrafttreten dieses reformierten Pflegeberufegesetzes Pflichtfortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden pro Jahr nachweisen müssen. Die nachfolgenden Veranstaltungsangebote aktualisieren und erweitern Ihr berufsspezifisches Wissen und ermöglichen Ihnen dabei die Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen.

Ob Krisenmanagement, rechtliche Aspekte, interkulturelle Anleitung oder berufspädagogische Themenschwerpunkte - das Fortbildungsangebot ist der DRK Akademie SH bietet Ihnen eine große Auswahl interessanter Veranstaltungen. Die Auswahl hinsichtlich des Formats der Durchführung, Uhrzeit oder Örtlichkeit der Fortbildung obliegt dabei Ihren persönlichen Schwerpunkten und Interessen.

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