Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson bereitet auf die Betreuung von Kindern – insbesondere im Alter von 0 bis 3 Jahren – in einem familiennahen Umfeld vor. Sie vermittelt die notwendigen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit in der Kindertagespflege.
Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung orientiert sich am Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) und umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten sowie Praxis- und Selbstlernphasen.
Kursstart
Der nächste Kurs startet voraussichtlich im August 2026.
Eine Teilnahme an einer Infoveranstaltung wird empfohlen.
Aufbau der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung
- 160 Unterrichtseinheiten
- Module 1–7: Orientierungsphase
- Module 8–24: Basisphase
- mindestens 80 Stunden Praktikum
- Praktikum in einer Kindertageseinrichtung
- Praktikum in der Kindertagespflege
- ca. 100 Unterrichtseinheiten Selbstlerneinheiten
Die Unterrichtseinheiten finden überwiegend in Präsenz an Samstagen statt.
Zusätzlich werden einzelne Termine online (ca. 17:00–19:30 Uhr) durchgeführt.
Inhalte der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung
- Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren
- Bildung und Förderung im Alltag der Kindertagespflege
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit Eltern
- Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklung
- rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
- Kinderschutz
- Organisation und Gestaltung des Betreuungsalltags
Praktikum
Im Rahmen der Qualifizierung absolvieren die Teilnehmenden mindestens 80 Stunden Praktikum:
- in einer Kindertageseinrichtung
- in einer Kindertagespflegestelle
Die Praktika ermöglichen Einblicke in die pädagogische Praxis und werden durch Aufgaben und Reflexion begleitet.
Abschluss
Am Ende der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung findet eine Lernergebnisfeststellung statt.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, eine Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.
Zudem können die Teilnehmenden an der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson sind unter anderem:
- Mindestalter 21 Jahre
- mindestens Hauptschulabschluss
- Ausreichende Deutschkenntnisse (B2-Niveau)
- persönliche Eignung und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Qualifizierung
Die Eignungsfeststellung erfolgt durch den zuständigen Fachdienst Kindertagespflege des Jugendamtes.
Kosten
Die Teilnahme an der Qualifizierung beträgt 450 Euro.
Eine (teilweise) Erstattung der Teilnahmegebühr durch das zuständige Jugendamt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch das zuständige Jugendamt.
Perspektiven
Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuung.
Insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualifizierten Kindertagespflegepersonen.
Die Tätigkeit bietet die Möglichkeit, selbstständig und familiennah zu arbeiten.
Informationen folgen