Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in K-23-12-APH + B2-Sprachzertifikat

Diese Qualifizierung ist ein Modellprojekt in Zusammenarbeit mit dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) und richtet sich an Menschen, die zusammen mit dem staatlich anerkannten Abschluss zur/zum Altenpflegehelfer*in (APH) ein Zertifikat für das Deutsch-Sprachniveau B2 erwerben möchten.

Altenpflegehelfer*innen betreuen und pflegen ältere Menschen und unterstützen die Pflegefachkräfte.
Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege oder beim Essen.
Die Altenpflegehelfer*innen motivieren die Senior*innen zur Freizeitgestaltung und haben ein offenes Ohr für die alten Menschen.

Durchführung:
- Dauer der Maßnahme insgesamt: 16 Monate
- Theorie-Unterricht in Präsenz (i.d.R. Montag-Donnerstag 8:00-15:00 Uhr, Freitag 8:00-13:30 Uhr)
- Praktischer Teil der Ausbildung in kooperierender Pflege-Einrichtung
- B2-Sprachkurs/-prüfung durch externe kooperierende Sprachschule
- Altenpflegehilfe-Prüfung abschließend in Theorie und Praxis

Was bringen Interessierte mit?
- Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) bzw. gleichwertiger Abschluss
- Gesundheitliche Eignung
- Bereitschaft zu Spät- und Nachtschichten
- Interesse an der Arbeit mit Menschen
- Deutschkenntnisse B1-Sprachniveau
- Amtliches Führungszeugnis und gültiger Aufenthaltsstatus
- Ausbildungsvertrag mit einer Pflege-Einrichtung

Finanzierung:
- Förderung durch das Land Schleswig-Holstein
- ggf. Kosten bei B2-Wiederholungsprüfung

Details

Termin

Zeitraum der Qualifizierung: 01.12.2023 - 01.04.2025

Ort

Kiel

Anmeldung

ja

Persönliche Informationen

ja

Hinweis für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Sie haben noch kein B2 oder C1 Zertifikat, möchten sich aber trotzdem anmelden? Reichen Sie das Zertifikat einfach kurz vor Beginn des Kurses nach. 

Kontaktdaten der/des Auszubildenden

Dokumente - Pflicht

Dokumente - freiwillig

Führerschein und eigener PKW

ja

ja

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Ich stimme zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, welche Vertragsgegenstand ist, begonnen werden kann. Mir ist bewusst, dass ich bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mein Widerrufsrecht verliere.

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